Antrag zu Solarpark Boldekow II abgelehnt!

Antrag zu Solarpark Boldekow II abgelehnt!

Der Tagesordnungspunkt 15 der Gemeindevertretersitzung vom 23.05.2024, „Aufstellungsbeschluss zum vB-Plan Nr. 5 „Solarpark Boldekow II“ für großflächige Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Gemeinde Boldekow und Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens“, wurde mit 2 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Neben dem Bürgermeister und den acht Gemeindevertretern waren ca. 30 Gäste anwesend.

Einige Gäste nutzten die Einwohnerfragestunde. So wurde gefragt, ob es eine Haltung der Gemeindevertretung zur Windkraft gäbe. Der Bürgermeister antwortete, dass die Gemeindevertretung mit einem Beschluss Windkraft grundsätzlich befürworte, es jedoch zur Zeit kein geeignetes Windeignungsgebiet gäbe.

Zum Leerstand des Blücherhauses führte der Bürgermeister aus, dass Baumängel die Nutzung des Hauses verzögert hätten. Für den Dorfladen wäre ein Regiebetrieb geplant (Gemeinde stellt eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter ein, der den Laden bespielen wird). Desweiteren soll die Entgeltordnung für die externe Nutzung des Blücherhauses überarbeitet werden. Ein Termin für die Endabnahme wurde nicht genannt.

Auf die Anmerkung einiger der Anwesenden (darunter auch Gemeindevertreter), warum sie erst über einen Handzettel der IGB vom Solarpark Boldekow II erfahren konnten, antwortete Bürgermeister Vogel, dass die Information eine Woche vor der Gemeindevertretersitzung im Infokasten in Boldekow ausgehängt worden sei. Jede und jeder hätte sich mit einem Blick auf den Infokasten informieren können.

Die meisten Gäste interessierten sich für den Punkt 15 der Tagesordnung, den Solarpark Boldekow II. Dazu hatte der Bürgermeister Herrn Raphael Wardecki von der Firma Buß-Solar aus Borken das Wort übergeben. Dieser betonte die Vorzüge des Projektes für die Gemeinde. Nach § 6, Absatz 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG) gibt es für die Gemeinde eine finanzielle Beteiligung. Diese würde wie folgt ausfallen: Gewerbesteuern würden ab dem 15./16. Jahr wirksam werden, wenn alle Abschreibungen bis dahin realisiert wurden und der Eigentümer des Solarparks dann immer noch in der Gemeinde firmiert. Wardecki nannte bei einem Betrieb der Anlage über 30 Jahre einen potenziellen Betrag von 5,78 Millionen Euro an Gewerbesteuer. Zusätzlich könnte die Gemeinde über eine Außenbereichsabgabe 0,2 Cent/Kilowattstunde „verdienen“. Im ersten Jahr wären dies 146.000 Euro, insgesamt über die 30 Jahre Betriebslaufzeit 4,345 Millionen Euro.

Laut dem Vertreter der Buß-Solar könnte die Fläche unter den Paneelen als Weidefläche genutzt werden. Die Anlagenfläche würde den Boden weniger als 1% versiegeln. Wer sich hier um den Artenschutz, die Planung, Ausführung und Pflege der Grünlandnutzung oder die Beweidung kümmert, wurde offengelassen (auch wer die Kosten dafür trägt). Wenn diese Themen Bestandteil des Konzeptes wären, könnten Photovoltaik-Freiflächenanlagen allerdings bei richtiger Planung und Pflege einen Gewinn für die Biodiversität bedeuten und damit wertvolle Trittsteine in der offenen Agrarlandschaft und Element eines Biotopverbundes sein.

Weiterhin wurde aus der Bürgerschaft argumentiert, dass eine solch große Fläche in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung steht. Die Bodenwertzahlen schwanken zwischen 35 und >20.

Aus der Bewohnerschaft gab es einen Kompromissvorschlag: 500 Meter Abstand zur Wohnbebauung und Herausnahme der Flächen mit Bodenwert >20.

Nach Aussage der Buß-Solar würde der Solar-Park nach 30 Jahren vollständig zurückgebaut werden. Dann kann die Fläche wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.

Gemeindevertreter Veit Vielhaber fragte den Vertreter der Buß-Solar, ob es zutreffe, dass sich das Projekt gar nicht mehr im Besitz der Buß-Solar befände. Der Solarpark sei an ein spanischen Energiekonzern weiterverkauft worden, was Herr Wardecki bestätigte.

Das war wohl die letzte Gemeindevertretersitzung in dieser Zusammensetzung. Bleibt zu hoffen, dass sich die folgende Gemeindevertretung eine Debattenkultur erarbeiten kann, die sich transparent dem Für und Wider der anstehenden Themen zum Wohl der Gemeinde widmet.

Avatar von Thomas Thieme

3 Antworten zu „Antrag zu Solarpark Boldekow II abgelehnt!“

  1. Avatar von Johannes Schlosser
    Johannes Schlosser

    Ist halt sehr Schade, weil Solarparks für ländliche Gemeinden eine gute Möglichkeit ist Einnahmen zu generieren frei von einer Berücksichtigung von Umlagen (Kreisumlage, Amtsumlage) und bei der Berücksichtigung der Steuerkraft im Rahmen der Berechnung von Schlüsselzuweisungen auch keine Rolle spielt, was sehr gut für die Gemeinde ist. Wir reden bei einem Solarpark dieser Größe von jährlichen Einnahmen von bis zu 100.000 Euro.

    Brauch man sich dann halt nicht mehr wundern, wenn man sich freiwillige Investitionen wie Spielplätze etc. nicht mehr leisten kann und die Aufsichtsbehörden aufgrund des Defizits Steuererhöhung für die Grundsteuer verlangen müssen.

  2. Avatar von Sabine Rischke

    Schade, ungeachtet der zusätzlichen Einnahmen für die Gemeinde und im Enddefekt für uns Bürger hätte ich lieber eine Solaranlage mit Abstandsfläche und Randbegrünung für Diversität vor der Tür als bewirtschaftete Landwirtschaftliche Flächen die mehrfach im Jahr mit Glyphosat gespritzt werden ohne Einhaltung der Abstandsfächen und der Windrichtungund und ohne Einfriedung mit Randstreifen.

  3. Avatar von Susanne Vogel
    Susanne Vogel

    Für mich ist es auch unverständlich, weshalb der Solarpark abgelehnt wurde. Ein ökologisch und anwohnergerecht gestalteter Solarpark anstelle einer auf diesen Standorten nur mit Hilfe von Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz wachsenden Getreidemonokultur entspräche auch genau dem Anliegen der IG Boldekow: Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
    Und für Feste, Märkte und sonstige wünschenswerte kulturelle Aktivitäten in der Gemeinde benötigt man eben auch Geld, das irgendwoher kommen muss.
    Insofern verwundert mich, dass der Interessenvertreter der IG in der Gemeindevertretung gegen den Solarpark gestimmt hat.

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