Verfahren Flächennutzungsplan

Das Verfahren zur Erstellung eines Flächennutzungsplans (F-Plan) in einer Gemeinde ist ein strukturierter Prozess, der mehrere Phasen und Schritte umfasst. Hier ist ein detaillierter Überblick über die typischen Schritte:

Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat fasst einen Beschluss zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans. Dieser Beschluss ist der formale Start des Verfahrens und legt die Ziele und Rahmenbedingungen fest.

Vorbereitende Untersuchungen und Bestandsaufnahme:
Es werden umfassende Untersuchungen durchgeführt, um die aktuellen Gegebenheiten im Gemeindegebiet zu erfassen. Dazu gehören Umwelt-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Sozialanalysen. Diese Daten bilden die Grundlage für die weiteren Planungen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden:
Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (z.B. andere Behörden, Verbände) werden frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Stellungnahmen und Anregungen werden in dieser Phase gesammelt. Planspiele können als Teil von Bürgerbeteiligungsveranstaltungen eingesetzt werden, um die Bewohner aktiv in den Planungsprozess einzubeziehen. Dadurch können Bürger ihre Vorstellungen und Wünsche äußern und besser verstehen, wie verschiedene Planungsentscheidungen ihre Gemeinde beeinflussen.

Erarbeitung des Planentwurfs:
Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchungen und den Stellungnahmen wird ein erster Entwurf des Flächennutzungsplans erstellt. Dieser Entwurf stellt die beabsichtigte Nutzung der Flächen im Gemeindegebiet dar und enthält Karten und textliche Erläuterungen.

Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und legt den Entwurf des Flächennutzungsplans zur öffentlichen Auslegung fest.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs:
Der Planentwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben in dieser Zeit die Möglichkeit, den Entwurf einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Auslegung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Diese können ebenfalls innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben.

Auswertung der Stellungnahmen und Überarbeitung des Entwurfs:
Alle eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden ausgewertet und in einem Abwägungsprozess berücksichtigt. Gegebenenfalls wird der Planentwurf auf Basis dieser Stellungnahmen überarbeitet.

Abwägung und Beschlussfassung:
Der überarbeitete Planentwurf wird dem Gemeinderat zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Gemeinderat entscheidet über die endgültige Fassung des Flächennutzungsplans, indem er die verschiedenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abwägt.

Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde:
Der beschlossene Flächennutzungsplan wird zur Genehmigung an die zuständige höhere Verwaltungsbehörde (z.B. die Bezirksregierung oder das Regierungspräsidium) weitergeleitet. Diese prüft den Plan auf Rechtmäßigkeit und Übereinstimmung mit übergeordneten Planungen.

Öffentliche Bekanntmachung:
Nach der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt in der Regel im Amtsblatt der Gemeinde.

Kontinuierliche Überwachung und Anpassung:
Der Flächennutzungsplan wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Änderungen des Plans durchlaufen erneut das oben beschriebene Verfahren.

Dieser Prozess stellt sicher, dass die Erstellung und Änderung des Flächennutzungsplans transparent, rechtlich abgesichert und unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Behörden erfolgt.