Ein Planfeststellungsverfahren findet bei größeren Bauvorhaben Anwendung, um die Ausführungssicherheit der Bauvorhaben zu gewährleisten. Vor dem Planfeststellungsbeschluss werden alle Träger öffentlicher Belange gehört, um Interessenkonflikte im Vorfeld zu erörtern und eine ausgewogene Lösung in die Planung einfließen zu lassen.
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat auf deren Internetseiten das Verfahren erläutert. Nutzen Sie den Link: https://www.strassen-mv.de/de/planfeststellung/verfahren/, um sich zu informieren.