Vorteile einer gemeindlichen Bauleitplanung

Vorteile einer gemeindlichen Bauleitplanung

Durch eine Bauleitplanung können wirtschaftliche, ökologische und soziale Bedürfnisse unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Einklang gebracht werden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vorab möchten wir gerne kurz auf die vergangene Gemeindevertretersitzung eingehen.

Der „Solarpark Boldekow II“ für großflächige Photovoltaikanlagen wurde mit 2 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Die Anzahl der Gäste war erfreulich hoch. Den Reaktionen der Gemeindevertreter und Gäste war zu entnehmen, dass die wesentlichen Kritikpunkte in der Gesamtgröße des Solarparks und in mangelnder Transparenz lagen.

In der Gemeinde Boldekow wurden in der Vergangenheit bereits zwei große Solarflächen befürwortet (ca. 50ha in Borntin und ca. 45ha in Boldekow). Darüber hinaus ist im Bereich Borntin ein Windeignungsgebiet ausgewiesen. Immer mehr Solarparks und Windeignungsgebiete führen möglicherweise zwar zu immer mehr Einnahmemöglichkeiten, dennoch sollte für den Erhalt der ländlichen Lebensqualität die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Die Gemeinde hätte die Möglichkeit, selbst eine Planung (z.B. Flächennutzungsplan) zu initiieren, um die Bedürfnisse der Bevölkerung mit den Planungen zur Zukunftsfähigkeit in Einklang zu bringen. Bisher ist es immer so, dass einzelne Flächeneigentümer und Investoren sich etwas ausdenken und in der Gemeindevertretung
die einzigen Handlungsoptionen „ja“ oder „nein“ sind. Mit selbstbestimmter Planung und Gestaltung hat das nichts zu tun.

Die Interessengemeinschaft Gemeinde Boldekow stellt sich vor, dass im Rahmen einer Gesamtplanung den vorhandenen Landschaftsräumen gezielt Funktionen zugeteilt werden, um sicherzustellen, dass alle Bedürfnisse Berücksichtigung finden wie z.B.:

  • Erhaltung und Pflege der Natur- und Landschaftsschutzgebiete
  • Anpassung an Klimaveränderungen
  • Ausbau von Spazier- und Wanderwegen
  • Schaffung von Ruhe- und Erholungszonen
  • Dorfgemeinschaftsplatz und Freizeitanlagen
  • Erhaltung historischer und kultureller Stätten
  • Förderung lokaler Landwirtschaft und Märkte
  • Verbesserung der Verkehrsanbindung und Infrastruktur
  • Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Ein weiterer Ausbau in den Bereichen Photovoltaik und Windenergie ist dabei selbstverständlich möglich, aber nachgeordnet.
Im Sinne der zuvor erwähnten Verhältnismäßigkeit muss auch berücksichtigt werden, dass der „Regionale Planungsverband Vorpommern“ Ende Juni voraussichtlich einen Regionalplan verabschieden wird, in dem für die Gemeinde Boldekow drei große „Vorranggebiete für Windenergie“ enthalten sind.

Wir möchten betonen, dass es uns am Herzen liegt, gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern eine nachhaltige und ausgewogene Zukunft für unsere Gemeinde zu gestalten. Lassen Sie uns diesen Moment als Chance nutzen, um mit vereinten Kräften an einer zukunftsfähigen, lebens- und liebenswerten Umgebung zu arbeiten, in
der wirtschaftliche, ökologische und soziale Bedürfnisse im Einklang stehen.

Bei Interesse können Sie gerne Verbindung zu uns aufnehmen, über die Kontaktleute vor Ort, telefonisch oder über die Webseite, auf der in den nächsten Tagen weitere Informationen zu finden sein werden.

Kontakte vor Ort:

  • Boldekow: Johanna und Veit Vielhaber
  • Zinzow: Francine Müller, Johanna und Veit Vielhaber
  • Putzar: Onni und Thomas Thieme
  • Rubenow: Ulrike Jünger & Jürgen Herold
  • Kavelpaß: Diana & Thoralf Herrmann

Telefon: 039722-999799
E-Mail: post@igboldekow.de
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Bildquellen

  • windkraft-610686_R_K_B_by_Petra Bork_pixelio.de: Petra Bork / pixelio.de
Avatar von Veit Vielhaber

2 Antworten zu „Vorteile einer gemeindlichen Bauleitplanung“

  1. Avatar von Susanne Vogel
    Susanne Vogel

    Sehr geehrter Herr Vielhaber,
    in Ihrem Artikel schreiben Sie von den Vorteilen einer gemeindlichen Bauleitplanung, die diese für verschiedene Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde hätte. Dabei geht es wohl zunächst um einen Flächennutzungsplan, in welchem die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde festgeschrieben wird.
    Soweit ich weiß, kann damit die Nutzung von Grundstücken eingeschränkt werden, in dem z. B. nicht darauf gebaut werden kann (was auch immer). Ich würde das für die betreffenden Grundeigentümer schon als Nachteil bzw. Eingriff betrachten, den man nicht verschweigen sollte. Wahrscheinlich kann man auf Antrag die Festlegungen im Flächennutzungsplan auch wieder umgehen, aber das wäre dann wieder zusätzlicher bürokratischer Aufwand.

    Soll nach den Vorstellungen der IG Boldekow danach auch ein Bebauungsplan für die einzelnen Ortsteile mit verbindlichen Regelungen für zukünftige Bauherren erstellt werden?

    Sie erwähnen auch drei Vorranggebiete für Windenergie in der Gemeinde. Sind da Photovoltaikanlagen nicht eine bessere Wahl in Bezug auf Landschaftsbild, Naturschutz und Beeinträchtigung von Anwohnern ?

    1. Avatar von Veit Vielhaber
      Veit Vielhaber

      Sehr geehrte Frau Dr. Vogel,
      es freut uns, dass Sie sich für das Thema der Bauleiplanung interessieren.
      Zu den Einschränkungen möchte ich folgendes anmerken: Das Bauen im Außenbereich ist durch Gesetze grundsätzlich erheblich eingeschränkt. Ein Flächennutzungsplan kann hier auch etwas ermöglichen. Er dient weniger der Verhinderung, sondern eher der Strukturierung. Einen Bebauungsplan für die einzelnen Ortsteile halte ich nicht für erforderlich, die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten des ländlichen Lebens sollte man nicht unnötig einschränken.
      Die Entscheidung, ob wir lieber Solarflächen oder Windkraftflächen möchten, liegt ohne Flächennutzungsplan leider nicht in der Hand der Gemeinde. Die Vorranggebiete für Windenergie werden auf Kreis- und Landesebene verteilt. Die drei angesprochenen Gebiete werden uns also „von oben aufgedrückt“ wenn wir keine eigene Planung haben.
      Die Themen Kulturlandschaft und Landnutzung werden uns in den kommenden fünf Jahren sicherlich immer wieder beschäftigen, wir freuen uns auf eine konstruktive Arbeit in der Gemeindevertretung.